Sondermaßnahmen für Nahversorgungsdienste gutgeheißen
Kriterien für Sondermaßnahmen zugunsten der Nahversorgungsdienste werden bis 2028 verlängert – Geldmittel aufgestockt, weitere Maßnahmen zur Sicherstellung der Versorgung in abgelegenen Ortschaften
BOZEN (LPA). Die Landesregierung hat am 26. Juni einer Verlängerung der Sondermaßnahmen zugestimmt, mit denen Handelsbetriebe, die einen Nahversorgungsdienst in ländlichen Gebieten anbieten, weiterhin unterstützt werden können. Den entsprechenden Vorschlag dazu hatte Wirtschaftlandesrat Marco Galateo eingebracht. Gleichzeitig wurden damit einige Änderungen eingeführt, unter anderem was die Höhe des Mehrwertsteuerumsatzes (von 450.000 Euro auf 600.000 Euro), die Förderung von Verkaufscontainern oder die Übernahme bestehender Nahversorgungsbetriebe betrifft.
Mit der frühzeitigen Anpassung der Richtlinien soll zeitnah neuen Anforderungen und Veränderungen nachgekommen werden. Die Kriterien gelten darum bereits für Anträge, die ab dem 1. Jänner 2026 eingereicht wurden. "Wir reagieren damit auf die Bedürfnisse der Betriebe und sichern gleichzeitig ab, dass täglich benötigte Dienstleistungen in kleinen, entlegenen Ortschaften angeboten werden können", sagt Landesrat Galateo. Die Anpassungsvorschläge seien das Ergebnis des Dialogs im Rahmen der Wirtschaftsplattform: "Dank dieses konstruktiven Austausches können wir Maßnahmen vorsehen, mit denen die Fördermittel zugänglicher und damit wirksamer werden", ergänzt der Wirtschaftslandesrat.
Mit der Erhöhung des zulässigen Mehrwertsteuerumsatzes der vergangenen drei Jahre soll die Anzahl an beitragsberechtigten Betrieben weiter ansteigen. Unterstützt wird künftig auch die Übernahme eines bestehenden Nahversorgungsbetriebes mit demselben einmaligen Betrag wie jenen für eine Neueröffnung, nämlich 20.000 Euro. "Die Nahversorgung erfüllt eine Funktion, die weit über den wirtschaftlichen Aspekt hinausgeht: Ein lokales Geschäft bedeutet Ortschaften lebendig zu halten und Dienstleistungen wohnortnah sicher zu stellen, was vor allem für ältere Menschen von großer Bedeutung ist. Damit tragen die Nahversorgungsbetriebe auch zum sozialen Zusammenhalt bei. Eine Förderung dieses Bereiches ist daher von grundlegender, gesellschaftlicher Bedeutung", ist Landesrat Galateo überzeugt.
tl/ck
Dokumente zum Herunterladen
- Wirtschaftslandesrat Marco Galateo hat einen Beschluss vorgebracht, mit dem die Landesregierung die Kriterien für Unterstützungsleistungen zugunsten der Nahversorgungsbetriebe angepasst hat. Zu den Neuerungen zählt unter anderem die Vereinheitlichung der Fristen für die Beiträge. (Foto: LPA/Fabio Brucculeri) » [IMG 2 MB]
- Die Stärkung der Nahversorgung bleibt ein wichtiges Anliegen der Südtiroler Landesregierung. (Foto: LPA/Peter Daldos) » [IMG 717 kB]
